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Die Ehe mit EU-Staatsangehörigen und die damit verbundene Familienzusammenführung ist für Drittstaatsangehörige eine der wenigen verbliebenen Optionen für den legalen Aufenthalt in Europa. So manche Ehe wurde von einer oder beiden Seiten nur aus dem Grund geschlossen, um ein Aufenthaltsrecht zu erreichen. Doch in fast allen Staaten sind die sogenannten “Aufenthaltsehen” mit Strafe bedroht, strenge Kontrollen des Privatlebens inklusive. Für einen anderen Zeitraum werden lebensrettende Ehen retrospektiv positiv betrachtet: In der NS-Zeit konnten sich verfolgte Frauen mittels einer Scheinehe mit einem Ausländer ins Exil retten und so überleben. Wer waren und sind jene Menschen, die solche Ehen eingingen, wer wird gerne als verdächtig konstruiert? Wie sieht die österreichische Praxis aus, also wie kontrolliert die Fremdenpolizei und wie urteilen die Gerichte in den letzten Jahren? Gibt es Ähnlichkeiten bei den Kontrollen der NS-Zeit , dazu werden Beispiele der Schweizer Fremdenpolizei in den Jahren 1939 bis 1940 herangezogen. Dr.in Mag.a DSA Irene Messinger: Sozialarbeiterin und Bildungswissenschaftlerin; Sie schloss 2011 ihre politikwissenschaftliche Dissertation zur staatlichen Konstruktion des Phänomens Scheinehe an der Universität Wien bei Univ.-Prof. Eva Kreisky ab, die mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet wurde.