Kunst kommt von dürfen.
Es werden alle Gesetze, die die Kunst-Ausübung und -Vermittlung, -Rezeption und -Lehre reglementieren, fördern oder verhindern vorgetragen. Kunstschaffende sind selten mit den wesentlichen Gesetzen vertraut, die für ihren Beruf wichtig sind: Kunstförderungsgesetze, Zensurverbot, Kunst im öffentlichen Raum, Tierschutz, Hoheitssymbole, Jugendschutz, Urheber-, Medien-, Arbeits-, Sozial-, Veranstaltungs-, Versammlungs-/Demonstrations-, Gewerbe- und Steuerrecht, ORF- und Pyrotechnikgesetz, und tausend weitere. Erst recht herrscht Rechtsunsicherheit z.B. bei Veranstaltern und Kunst-Konsumenten. Bisher gab es dazu keine zusammenhängende bzw. vollständige Literatur.
Die Ringvorlesung (Skripten, Gastvortragende, Besuchsbestätigungen, jederzeit einsteigen) findet im Sommersemester 2017 an jedem Mittwoch ab 19 Uhr statt. Info 0664/466 17 25. Angesprochen sind alle interessierten TeilnehmerInnen, KünstlerInnen aller Genres und StudentInnen, KunstmanagerInnen, FachjournalistInnen, AutorInnen. Einmalig in Österreich.