organisiert von: GegenStandpunkt
Location: Uni Wien, NIG, Hörsaal 2, Universitätsstraße 7, 1010 Wien
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Es heißt, jeder Mensch habe, auch wenn er vielleicht im Einzelfall sonst nicht viel mehr hat, auf jeden Fall ein paar Rechte: Menschenrechte. Nach allgemeiner Auffassung ist deren wichtigste Eigenschaft, dass sie auch und gerade für den Staat bindend seien, der ja ansonsten die Instanz ist, die bestimmt, welche Rechte und Pflichten wem zukommen. In den Menschenrechten soll also nicht weniger als eine Dienstvorschrift für die Ausübung hoheitlicher Gewalt vorliegen. Nach ebenso allgemeiner Auffassung ist das eine hervorragende Sache, weil der Mensch sonst schutzlos der Allmacht staatlicher Gewalt ausgeliefert sei. Mit dem Menschenrecht aber seien Staaten bzw. deren Amtsträger bei der Ausübung der ihnen übertragenen Amtsgewalt auf bestimmte Verfahren und Grenzen verpflichtet. So groß ist die allgemeine Freude über die Selbstverpflichtung moderner demokratischer Staaten auf die Einhaltung dieser menschlichen Naturrechte, dass sie sich durch die paar Fragwürdigkeiten nicht trüben lässt, die in dieser humanistischen Idee natürlicher Gattungsrechte immerhin auch enthalten sind:

Vielleicht ist ja die große aufklärerische Idee eines menschlichen Naturrechts, das staatliche Gewalten bindet, tatsächlich nicht mehr als eben dies: theoretisch eine einzige Paradoxie und praktisch zu nichts anderem nütze als zur Verherrlichung genau der Gewalt, die neuzeitliche Staaten für die Durchsetzung ihrer Zwecke für angebracht halten.

Die politische Vierteljahreszeitschrift GegenStandpunkt lädt ein zu Vortrag und Diskussion:

Das Menschenrecht: Rechtfertigung bürgerlicher Herrschaft mit der „Natur“ der Beherrschten 7. Mai 2014, 19:00 Uhr Uni Wien, NIG, Hörsaal 2, Universitätsstraße 7, 1010 Wien